Mietbedingungen - auf-foehr

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Mietbedingungen für die Ferienwohnungen Birkenweg 1 und 2 Wyk auf Föhr
 
  • Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 17:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Wir verpflichten uns, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt oder durch gesetzliche Bestimmungen.
  • Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden sind wir sofort telefonisch oder persönlich zu benachrichtigen.
  • In Ihrer gebuchten Ferienwohnung steht Ihnen ein Internetanschluss über WLAN zur Verfügung. Mit Annahme des Mietvertrags, bestätigen Sie, dass Sie keine illegalen/kostenpflichtigen Downloads tätigen und/oder illegale/kostenpflichtige Seiten besuchen. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch unserer ausdrücklichen Zustimmung. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis.
  • Der Mieter kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall eine Nachricht in Textform. Zu Beweiszwecken, insbesondere dem Tag des Zugangs bei uns, empfehlen wir einen eingeschriebenen Brief (zur Wirksamkeit des Rücktritts ist dies aber nicht erforderlich). Im Fall des Rücktritts sind wir berechtigt, eine pauschale Stornierungsgebühr nach folgender Staffel zu berechnen:   
Vor dem Anreisetag:     
  bis 45 Tage              kostenlos
    30 Tage              20 % des Vertragspreises
    29 bis 22 Tage      60 % des Vertragspreises
    ab 21 Tage          90 % des Vertragspreises
    abzgl. nicht in Anspruch genommener Leistungen wie Reinigung usw.
         
   Reiseabbruch während des Aufenthaltes 100 % des Vertragspreises
 
Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum der Nachricht in Textform (bzw. eingeschriebenem Brief). Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder einer Reiseabbruch-Versicherung durch die sich der Mieter gegen die o. g. Stornierungsgebühr schützen kann.
Im Falle eines Rücktritts werden wir versuchen, das Mietobjekt anderweitig, zu gleichen Konditionen, wieder zu vermieten und behalten uns vor, einen hierdurch evtl. erzielten Mietzins auf die o. g. Stornierungsgebühr zu Gunsten des Mieters anzurechnen.
   
Ausgenommen von jeder Gebühr ist der Rücktritt vom Mietvertrag bei gesetzlich vorgeschriebenen Reisebeschränkungen.
 
  • Bis auf weiteres sind alle Sicherheits- und Hygienebestimmungen für Föhr und unsere Ferienwohnungen im Zusammenhang mit Corona bzw. Covid-19 zu beachten. Über entsprechende Änderungen werden wir, wenn möglich, zeitnah informieren.
 
 
Föhr, 31. Juli 2020
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